Interessenkonflikte schaffen ein Risiko dafür, dass professionelles Urteilsvermögen oder Handeln durch ein sekundäres Interesse unangemessen beeinflusst wird. In der Medizin kann dies bei Zuwendungen aus der Pharma- und Medtech-Industrie an Gesundheitsfachpersonen der Fall sein. Die SAMW hat deshalb 2013 die Richtlinien «Zusammenarbeit Ärzteschaft – Industrie» veröffentlicht. Diese werden aktualisiert.
Zuwendungen von pharmazeutischen Unternehmen oder von Herstellern von Medizinprodukten schaffen Anreiz, ein Medikament oder ein Gerät einzusetzen, das sonst nicht verschrieben bzw. verwendet worden wäre. Materielle Interessenkonflikte können auch entstehen, wenn Pharmafirmen Fortbildungsveranstaltungen oder wissenschaftliche Studien finanzieren. Bereits 2002 hat die SAMW Empfehlungen zur «Zusammenarbeit Ärzteschaft – Industrie» in den Bereichen klinische Forschung, Aus-, Weiter- und Fortbildung und Annahme von Geld- oder Naturalleistungen veröffentlicht.
Die Empfehlungen beschreiben den adäquaten Umgang mit Interessenkonflikten und enthalten Leitlinien zu deren Reduzierung. 2005 erfolgte eine Teilrevision; aus den Empfehlungen wurden Richtlinien. Ende 2012 wurden die Richtlinien wiederum überarbeitet und mit dem Kapitel «Expertentätigkeit» ergänzt.
Revision der Richtlinien
Diverse Entwicklungen seit der Revision von 2013 erforderten eine umfassende Überarbeitung der Richtlinien. Die Zentrale Ethikkommission (ZEK) hat dazu eine breit abgestützte Arbeitsgruppe eingesetzt. Nötig wurden zum einen Anpassungen an die neuen Vorschriften im Umgang mit Heilmitteln in der Verordnung über Integrität und Transparenz (VITH), an internationale Empfehlungen und aktuelle Kodizes der Industrie. Zum andern wurde der Geltungsbereich der Richtlinien erweitert: Sie richten sich nicht mehr ausschliesslich an Ärztinnen und Ärzte, sondern an weitere medizinische Fachpersonen. Vertiefter als bisher werden der Medizinaltechnikbereich und die Ausarbeitung von fachlichen Guidelines behandelt. Der Richtlinienentwurf stand vom 29. November 2021 bis zum 25. Februar 2022 in der öffentlichen Vernehmlassung. Die Veröffentlichung ist für Sommer 2022 geplant.
Zusammensetzung der Arbeitsgruppe
Prof. Dr. med. Daniel Scheidegger, Arlesheim, Vizepräsident SAMW (Vorsitz)
Dr. med. Werner Bauer, Küsnacht, Ärztliche Fort- und Weiterbildung (SIWF)
Jörg Baumann, Bern, Swiss MedTech (bis Februar 2021)
PD Dr. med. Peter Berchtold, Bern, Schweizerische Patientenorganisation (SPO) (ab Juni 2021)
Prof. Dr. med. Thierry Buclin, Lausanne, klinische Pharmakologie
Prof. Dr. med. Sophie de Seigneux Matthey, Genève, Nephrologie
Susanne Gedamke, M.A., Zürich, Schweizerische Patientenorganisation (SPO) (bis Mai 2021)
Prof. Dr. med. Michele Genoni, Zürich, Chirurgie
lic. iur. RA Jürg Granwehr, Zürich, scienceindustries
Katja Grünenfelder, Zürich, Swiss Medtech (ab März 2021)
Prof. Dr. med. Dr. phil. Paul Hoff, Zollikon, Präsident ZEK
Dr. med. Christian Rohrmann, Oensingen, Hausarztmedizin
lic. iur. Michelle Salathé, MAE, Basel, Recht und Ethik (wissenschaftliche Begleitung)
Dr. phil. David Shaw, Basel, Ethik
lic. iur. Stéphanie Studer Scherl, Genève, Recht
Prof. Dr. pharm. Ursula von Mandach, Zürich, Perinatale Pharmakologie, SAPP und SAPhW
Yvonne Willems Cavalli, MsC, Bellinzona, Pflegepersonal (SBK)