Gesundheitliche Vorausplanung

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Gesundheitliche Vorausplanung (GVP) stärkt die Selbstbestimmung in medizinischen Fragen, insbesondere im Hinblick auf Situationen der Urteilsunfähigkeit. Gesundheitlich vorausplanen soll für alle, die das möchten, möglich sein. Eine von der SAMW und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) geleitete nationale Arbeitsgruppe verfolgt das Ziel, GVP in der Schweiz weiter zu etablieren und im Alltag zu verankern.

Bei der Gesundheitlichen Vorausplanung (GVP) geht es darum, die eigenen Werte und Vorstellungen in Bezug auf die Behandlung und Betreuung bei Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit zu reflektieren und, für den Fall der Urteilsunfähigkeit, für Drittpersonen greifbar festzuhalten, etwa mittels  Patientenverfügung. Gesundheitlich vorausplanen fördert die Selbstbestimmung und schafft Sicherheit – unabhängig von Alter und Gesundheitssituation.

 

GVP ist freiwillig. Sie soll aber für alle, die sich damit befassen möchten, zugänglich und verständlich sein. Im Postulatsbericht 18.3384 «Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende» hat der Bundesrat Handlungsbedarf aufgezeigt. Patientenverfügungen sind oft gar nicht vorhanden, nicht auffindbar oder für Fachpersonen nicht anwendbar, weil die darin festgehaltenen Äusserungen in einer Notfallsituation nicht aussagekräftig sind. Zudem wird das Lebensende oft als akutes Ereignis behandelt – obwohl rund 70 Prozent der Todesfälle in der Schweiz zu erwarten sind und damit frühzeitig und vorausschauend vorbereitet werden könnten.

 

Um die Bekanntheit, Zugänglichkeit und Qualität der GVP zu stärken, haben das BAG, Sektion Weiterentwicklung Gesundheitsversorgung, und die SAMW im Auftrag des Bundesrates eine nationale Arbeitsgruppe «Gesundheitliche Vorausplanung» eingesetzt. Aufgabe der ständigen Arbeitsgruppe ist es, die Umsetzung der Massnahmen der GVP auf strategischer und inhaltlicher Ebene im gesamten Prozess zu steuern sowie inhaltliche Schwerpunkte zu setzen.

 

Ein gemeinsames Logo

Für das nationale Projekt haben die SAMW und das BAG ein gemeinsames Logo entwickelt. Es soll dazu beitragen, dass GVP nicht nur in der Theorie behandelt, sondern auch in den Köpfen verankert wird.

Roadmap mit 12 Empfehlungen

Seit 2021 hat die von BAG und SAMW geleitete Arbeitsgruppe den Handlungsbedarf analysiert. Ein Modell mit konkreten Empfehlungen stand vom 17. Mai 2022 bis 15. Juli 2022 in der öffentlichen Vernehmlassung. Unter Berücksichtigung der 170 eingegangenen Stellungnahmen publizierte die Arbeitsgruppe im März 2023 die «Roadmap für die Umsetzung der Gesundheitlichen Vorausplanung». Die Roadmap skizziert 12 Empfehlungen, die dazu beitragen sollen, dass GVP im (medizinischen) Alltag stärker verbreitet und verankert wird. Das Dokument ist in vier Sprachen verfügbar:

 

Zum Vertiefen:

 

Umsetzung der Roadmap

Die Empfehlungen der Roadmap werden schrittweise umgesetzt. Die Arbeitsgruppe GVP gibt einzelne Teilprojekte in Auftrag und begleitet diese beratend. Folgende Teilprojekte sind momentan in Arbeit:
 

GVP in Alters- und Pflegeheimen

  • Ärztliche Notfallanordnungen (folgt im Herbst 2024)

 

Teilprojekte zur Sensibilisierung der Bevölkerung und zu Minimalstandards für Patientenverfügungen sind in Planung. Die SAMW wird via Bulletin, Website und Newsletter über die Fortschritte berichten.
 

 

 

Jahresbericht

Der Jahresbericht 2023 vermittelt einen Überblick über die Aktivitäten und Projekte der Arbeitsgruppe GVP. Darüber hinaus enthält er einen Ausblick auf künftige Pläne und Strategien.

 

 

Zusammensetzung der Arbeitsgruppe

Prof. Dr. med. Miodrag Filipovic, SGI, Intensivmedizin, Präsident
Prof. Dr. med. Monica Escher, palliative.ch, Vizepräsidentin
Franziska Adam, Spitex Schweiz, Ambulante Pflege
Stefan Berger, H+
Dr. med. Gabriela Bieri-Brüning, SFGG, Geriatrie/Stationäre Langzeitpflege
Piero Catani, Dipl. Sozialarbeiter FH, SAGES
Prof. Dr. phil. Christine Clavien, Delegierte Netzwerk Romandie, Ethik
Dominique Elmer, LangzeitSchweiz
Nathalie Gerber, MPH, SRK, Beratungs- und Betroffenenorganisation
Dr. pharm. Salome von Greyerz, MAE, NDS MiG, BAG
Renate Gurtner Vontobel, MPH, palliative.ch
PD Dr. med. Dr. phil. Ulrich Hemmeter, SGAP, Alterspsychiatrie und -psychotherapie
Prof. em. Dr. med. Dr. phil. Paul Hoff, Zentrale Ethikkommission, SAMW, Ethik/Psychiatrie
Isabelle Karzig-Roduner, RN, MAE, MScN, ACP-Swiss, Advance Care Planning
Prof. Dr. med. Dagmar Keller, SGNOR, Notfallmedizin
Dr. med. Philippe Luchsinger, mfe, Hausarztmedizin
lic. rer. soc. Silvia Marti Lavanchy, GDK
Paola Massarotto, MNS, SGI, Intensivpflege
Prof. Beat Reichlin, Konferenz für Kinder- und Erwachsenenschutz KOKES
Dr. phil. Reka Schweighoffer, CURAVIVA, Langzeitpflege und Betreuung
Dr. med. Jana Siroka, FMH, Innere Medizin und Intensivmedizin
Melea Scheuner, Pro Senectute Schweiz, Sozialberatung
lic. iur. Judith Wyder, Bundesamt für Justiz, Recht

 

lic. theol., Dipl.-Biol. Sibylle Ackermann, SAMW (ex officio)
Dr. sc. med. Manya Hendriks, SAMW (ex officio)
lic. phil. I Flurina Näf, BAG (ex officio)
Dr. sc. med. Milenko Rakic, BAG (ex officio)
lic. phil. I Lea von Wartburg, BAG (ex officio)

 

 

KONTAKT

Dr. Manya Hendriks
Projektverantwortliche Ethik
Tel. +41 31 306 92 77