Patientenverfügung

SAMW » Ethik » Themen A–Z » Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist ein Instrument der Selbstbestimmung. Eine urteilsfähige Person kann darin festhalten, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall einer künftigen Urteilsunfähigkeit grundsätzlich zustimmt oder nicht zustimmt. Das Erstellen einer Patientenverfügung dient der Dokumentation des eignen Willens im Rahmen der Gesundheitlichen Vorausplanung (GVP).

Das revidierte Erwachsenenschutzgesetz regelt die Patientenverfügung seit 2013 gesamtschweizerisch. Die Richtlinien der SAMW stellen die Inhalte einer Patientenverfügung dar und zeigen, welche Punkte beim Verfassen und bei der Umsetzung beachtet werden sollten.

 

Vorlagen für Patientenverfügungen und Beratungsangebote

Für das Verfassen von Patientenverfügungen steht eine Vielzahl von Vorlagen zur Verfügung. Im Oktober 2022 erschienen die neu erstellten Kurz- und Langfassungen der Patientenverfügung der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH. Neben Hausärztinnen und Hausärzten bieten verschiedene nationale Organisationen Beratungsgespräche an, z. B. das Schweizerische Rote Kreuz, Pro Senectute oder SPO Patientenorganisation. Zudem gibt es zahlreiche regionale Beratungsstellen wie GGG Voluntas oder Dialog Ethik.

 

Die SAMW selber bietet keine Beratungsgespräche an.

 

 

Gesundheitliche Vorausplanung: Nationale Arbeitsgruppe GVP

Die Patientenverfügung als Instrument der Willensäusserung ist eingebettet in das Konzept der Gesundheitlichen Vorausplanung (GVP). Ziel der GVP ist es, Entscheidungen zu Therapiezielen und Behandlungen sowohl in einer Notfallsituation als auch bei länger andauernder oder dauerhafter Urteilsunfähigkeit nach dem Willen der Betroffenen zu fällen. Zur GVP gehört also das Formulieren der Wünsche, wie und wo man z. B. nach einem schweren Unfall, nach einem Schlaganfall, bei zunehmender Gebrechlichkeit oder fortschreitender Demenz behandelt und betreut werden möchte.

 

Zur Förderung und Verbesserung der GVP gibt es in der Schweiz Handlungsbedarf in verschiedenen Bereichen, etwa bezüglich der Instrumente wie Patientenverfügungen, aber auch in der Beratung oder Finanzierung. Im Jahr 2021 haben das BAG und die SAMW im Auftrag des Bundesrates eine nationale Arbeitsgruppe «Gesundheitliche Vorausplanung» eingesetzt, um die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Ziel ist es, GVP im (medizinischen) Alltag zu verankern und sie allen zu ermöglichen, die das möchten. Mehr Informationen

 

 

Fallbeispiel

Das folgende Anwendungsbeispiel erschien in der Zeitschrift Primary and Hospital Care in einer losen Serie, die den Inhalt ausgewählter Richtlinien vorstellt. Anhand praktischer Beispiele aus dem medizinischen Alltag werden die Leserinnen und Leser an die Themen herangeführt. Teil 1 dieser Serie ist den Patientenverfügungen gewidmet.

 

Alle bisher veröffentlichten Fallbeispiele zu medizin-ethischen Richtlinien wie Demenz, Palliative Care oder Zwangsmassnahmen finden Sie hier.

 

 

 

KONTAKT

lic. theol., Dipl.-Biol. Sibylle Ackermann
Leiterin Ressort Ethik
Tel. +41 31 306 92 73