Medizinische Versorgung in Alters- und Pflegeheimen

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Betagte Menschen in Alters- und Pflegeheimen leiden häufig an chronischen Mehrfacherkrankungen. Gesellschaftliche und demographische Veränderungen sowie strukturelle Probleme des Gesundheitswesens gefährden eine ethisch verantwortliche, qualitativ hochwertige medizinische Grundversorgung.

Bewohnende von Alters- und Pflegeheimen sind ein sehr verletzlicher Teil unserer Gesellschaft. Ihre Gebrechlichkeit, oftmals auch ihre Urteilsunfähigkeit und überhaupt ihre Lebenssituation in einer Pflegeinstitution macht sie besonders schutzbedürftig. Da sie in der Regel von mehreren chronischen Erkrankungen in einem fortgeschrittenen Stadium betroffen sind, bedürfen sie einer regelmässigen, sorgfältigen medizinischen Versorgung.

 

Eine angemessene Gesundheitsversorgung in den Alters- und Pflegeheimen ist aber angesichts der demographischen Entwicklung, dem sich akzentuierenden Mangel an Arzt- und Pflegefachpersonen sowie struktureller Mängel bedroht. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um die Qualität und Verfügbarkeit der medizinischen Versorgung zu gewährleisten.

 

 

Stellungnahme der Zentralen Ethikkommission der SAMW

Die Zentrale Ethikkommission (ZEK) beobachtet mit Sorge, dass die rechtlich und ethisch geforderte medizinische Grundversorgung in den Alters- und Pflegeheimen gefährdet ist. Sie hat im Sommer 2023 eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von PD Dr. med. Klaus Bally, Basel, eingesetzt. Eine Stellungnahme mit Massnahmen zur Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden medizinischen Grundversorgung in den Alters- und Pflegeheimen ist in Arbeit. Die Massnahmen betreffen u. a. Qualitätsstandards der medizinischen Grundversorgung, die Verfügbarkeit geriatrischer und palliativmedizinischer Expertise, die Sicherstellung der Notfallversorgung nachts und am Wochenende, sowie die finanzielle Abgeltung medizinischer Leistungen in Alters- und Pflegeheimen. 

 

Aktuell befindet sich die Stellungnahme in einer Expertenvernehmlassung. Sie wird voraussichtlich im Spätsommer 2024 veröffentlicht.

 

 

Zusammensetzung der Arbeitsgruppe

PD Dr. med. Klaus Bally, Basel, Vorsitz, Hausarztmedizin
Dr. med. Rebecca Dreher, Morges, Geriatrie
Dr. sc. med. Manya Hendriks, SAMW, Bern (ex officio), Ethik
Anna Jörger, M.A., MPH, Bern, Langzeitpflege und -betreuung
Dr. rer. medic. Ewald Schorro, Freiburg, Pflege
Prof. Dr. Franziska Zúñiga, Basel, Pflegewissenschaften

 

 

Gesundheitliche Vorausplanung in Alters- und Pflegeheimen

Bei der Gesundheitlichen Vorausplanung (GVP) geht es darum, die eigenen Werte und Vorstellungen für die medizinische Betreuung und Behandlung festzuhalten für den Fall der Urteilsunfähigkeit. GVP stärkt nicht nur die Selbstbestimmung, sie kann auch dazu beitragen, die oben genannten Herausforderungen in den Alters- und Pflegeheimen zu entschärfen. So können z. B. unerwünschte Behandlungen und unnötige Spitaleinweisungen vermieden werden, wenn die Vorstellungen im Rahmen einer GVP geklärt und dokumentiert sind. Betagte sollten wie alle Menschen die Möglichkeit haben, ihre persönlichen Werte und Behandlungsziele zu reflektieren und festzuhalten.

 

Die nationale Arbeitsgruppe GVP führt ein Teilprojekt durch, das Empfehlungen zur Umsetzung und Verbesserung der GVP in Alters- und Pflegeheimen erarbeitet.

 

 

Medizin-ethische Richtlinien

Die SAMW hat mehrere medizin-ethische Richtlinien veröffentlicht, die für die Grundversorgung in Alters- und Pflegeheimen von Relevanz sind:

 

Betreuung und Behandlung von Menschen mit Demenz

Palliative Care

Umgang mit Sterben und Tod

Urteilsfähigkeit in der medizinischen Praxis

 

 

 

KONTAKT

Dr. Manya Hendriks
Projektverantwortliche Ethik
Tel. +41 31 306 92 77